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Der LWL-Kulturfonds ist seit dem 1. Juni 2023 ausgeschöpft.

Blick von der Zuschauertribüne auf die von Bäumen eingesäumte Bühne, auf der gerade ein Stück aufgeführt wird

Freilichtbühne Billerbeck, Foto: LWL

Ab 2023 fördert der LWL Biologische Stationen und vergleichbare Einrichtungen in Westfalen-Lippe

Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen zur Antragstellung

Allgemeine Kulturförderung

Die Allgemeine Kulturförderung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) bietet ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten. Unterstützt werden Ideen und Einrichtungen aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Heimatpflege, Literatur, Theater, Film und landeskundliche Forschung (vornehmlich Wissenschaft).

Maßstab und wichtigste Förderkriterien sind dabei stets die Qualität, der Bezug zu Westfalen und die Relevanz für die Region.

 

Sie möchten eine Projektförderung oder Publikationsförderung aus dem LWL-Kulturfonds beantragen?

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Allgemeine Kulturförderung Antragstellung

 

Geförderte Institutionen

Weitere Informationen zu den geförderten Institutionen der allgemeinen Kulturförderung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) finden Sie unter folgendem Link: Geförderte Institutionen