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Pilotphase: für das Jahr 2023 ist einmalig eine Antragsstellung bis zum 28.02.2023 möglich.

Informationen zur Antragstellung

Hinweise (ab dem Förderjahr 2024):

  • Anträge können bis zum 30.11. für das Folgejahr digital eingereicht werden
  • Die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen haben

Richtlinie zur Förderung Biologischer Stationen und vergleichbarer Einrichtungen in Westfalen-Lippe

1. Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind Biologische Stationen in Westfalen-Lippe ebenso wie vergleichbare Einrichtungen, die sich für den Natur- und Umweltschutz engagieren. Dazu zählen auch die vom LWL institutionell geförderten Natur- und GeoParke.

Von der Antragsstellung ausgeschlossen sind LWL-eigene Einrichtungen.

2. Was wird gefördert?

Die Unterstützung erfolgt als Projektförderung. Dazu zählen beispielhaft Naturerlebnisse mit regionalem Bezug, Maßnahmen zum Erhalt identitätsstiftender, regionaler und kulturhistorisch bedeutsamer Lebensräume und Nutzungsformen, nachhaltige Projekte zum Natur-, Arten-, Umwelt- und Klimaschutz oder Angebote der Umweltbildung (ggf. in Kooperation mit dem künftigen LWL-Forum für Naturwissenschaften am LWL-Museum für Naturkunde). Auch Vorhaben aus dem Bereich Netzwerkbildung und Digitalisierung sollen gefördert werden, ebenso wie Kunst- und Kulturprojekte mit innovativen Ideen, insbesondere aus den Bereichen Bildung, Inklusion, Pflege der Kulturlandschaft oder Klimaschutz

Ein Thema aus den Bereichen Bildung, Inklusion, Pflege der Kulturlandschaft oder Klimaschutz als Teil des Antragskonzeptes ist Voraussetzung für die Förderung.

Die Förderung investiver Maßnahmen als Bestandteil der eingereichten Projektideen ist ebenfalls möglich. Auch gemeinsame Förderungen mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) sind denkbar.

3. Wie wird gefördert?

Die Projektförderung erfolgt i.d.R. in Höhe von 90 v. H. der zuwendungsfähigen Aufwendungen unter Beachtung der Höhe der Gesamtaufwendungen der eingereichten Anträge und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die fehlenden max. 10 % können als Eigenmittel, unter Berücksichtigung bürgerschaftlichen Engagements oder durch Zuwendungen Dritter erbracht werden. Die geförderten Maßnahmen sind zeitlich begrenzt (max. drei Jahre), wobei die Bewilligungen jeweils pro Haushaltsjahr ausgesprochen werden. Längere Folgeförderungen sollen vermieden werden.

Es werden Beratungsgespräche zur Qualifizierung angeboten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden. Ausgenommen sind Maßnahmen, für die eine Genehmigung zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt wurde.

Die Förderzusage erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung (mit Festlegung eines Höchstsatzes). Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Finanzierung des Vorhabens bis auf die beim LWL beantragte Fördersumme gesichert ist und das Vorhaben zeitnah realisiert werden kann

Hier finden Sie die vollständigen Richtlinien im Original-Wortlaut.

Was ist zu tun?

Einrichtungen, die eine finanzielle Förderung beantragen möchten, senden bitte folgende Unterlagen an eine der unten aufgeführten Ansprechpartner:innen:

  • einen detaillierten Projekt- und Finanzplan
  • den ausgefüllten Vordruck ,,Antrag auf Gewährung einer Förderung"
  • das ausgefüllte Formular ,,Projektkennblatt''

 

Einrichtungen, die einen Verwendungsnachweis einreichen müssen, benötigen folgende Unterlagen:

  • einen detaillierten Projekt- und Finanzplan
  • den ausgefüllten Vordruck ,,Verwendungsnachweis Projektförderung''
  • die entsprechenden Belege/Rechnungen und Nachweise
  • ggf. Stundenzettel zum Bürgerschaftlichen Engagement

 

Hier können Sie alle Unterlagen herunterladen:

Ansprechpartner:innen

Fachberatung

Elke Happe
LWL-Kulturabteilung
Fürstenbergstraße 15
48133 Münster

Telefon: 0251 591-7510
E-Mail: elke.happe@lwl.org

Elke Happe

Referatsleitung

Dr. Friederike Maßling
LWL-Kulturabteilung
Fürstenbergstraße 15
48133 Münster

Telefon: 0251 591-3856
E-Mail: friederike.massling@lwl.org

Referatsleitung