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Häufig gestellte Fragen rund um den LWL-Mobilitätsfonds

Hinweis

Aus Gründen der Informationssicherheit werden beim LWL bestimmte, häufig für den Transport für Schadsoftware genutzte, Dateiformate nicht angenommen:

  • Alle ausführbaren Dateien (z.B. .exe, .com)
  • Folgende Office-Dateitypen: .doc, .xls, .ppt, .docm, .dotm, .pptm, .potm, .ppsm, .xlsm, .xltm, .xlam, .rtf

Wenn Sie dem LWL Informationen als E-Mail-Anhang zukommen lassen wollen, nutzen Sie stattdessen bitte die zugelassenen Dateitypen .docx, .xlsx, .pptx, oder .pdf.

Kann ich das ganze Jahr über Förderanträge einreichen?

Nein. Der Antragsbeginn wird jedes Jahr im Internet bekannt gegeben. Die Anträge können dann für einen Besuch im Laufe des jeweiligen Jahres gestellt werden (möglich sind also auch Anträge für einen Besuch z.B. im Dezember des jeweiligen Jahres, nicht aber bereits im Vorgriff auf das nächste – Bsp.: für den März des folgenden Jahres).

Wenn das zur Verfügung stehende Budget ausgeschöpft ist, wird ebenfalls veröffentlicht, dass keine Anträge mehr möglich sind und neue Anträge erst wieder im kommenden Jahr eingereicht werden können.

Kann ich bereits vor Antritt der Fahrt die Kosten, bzw. einen Abschlag auf die Kosten erhalten?

Nein, die Erstattung der Kosten erfolgt nur nach erfolgter Fahrt gegen Einreichung der Originalbelege (Rechnung des Transportunternehmens bzw. Fahrkarte/n des ÖPNV und Besuchsbescheinigung).

Kann ich nachträglich einen Antrag zur Erstattung der Fahrkosten stellen?

Nein. Die Anträge müssen vor Antritt der Fahrt gestellt und genehmigt worden sein. Eine nachträgliche Antragstellung und Erstattung sind nicht möglich.

Was gilt, wenn die Fahrt preiswerter oder teurer wird, als die beantragte und genehmigte Fahrkostensumme?

Wenn die Fahrt preiswerter wird (geringere Personenzahl und dadurch geringere Kosten für den ÖPNV), wird nur die Summe erstattet, die mit den Originalbelegen nachgewiesen werden kann.

Wird die Fahrt teurer (Teilnahme von mehr Personen und dementsprechend höhere Kosten für den ÖPNV oder unerwartete Mehrkosten beim Bustransfer), wird der überschießende Betrag nicht erstattet. Eine Erstattung erfolgt nur in Höhe der zugesagten Summe. Eine Nachbeantragung für erhöhte Kosten ist nicht möglich.

Können auch Personalkosten für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen beantragt werden?

Nein. Erstattet wird lediglich der reine Transport, Personalkosten werden nicht übernommen.

Was gilt, wenn die Fahrtkosten zugesagt wurden, die Fahrt aber ausfallen muss?

Das Risiko für die Durchführung der Fahrt trägt der /die Antragsteller*in. Bereits im Vorgriff auf die Fahrt getätigte Kosten (Fahrtkarten des ÖPNV etc.) werden nicht erstattet. Gleiches gilt für eventuelle Regressansprüche von Busunternehmen, wenn die Fahrt ausfällt.

Was gilt, wenn ich die erforderlichen Originalbelege nicht einreichen kann?

Ohne die Originalbelege kann eine Erstattung der Kosten nicht erfolgen.

Gibt es eine Mindest- oder Höchstgrenze für die Anzahl der Fahrten oder die teilnehmenden Personen?

Hinsichtlich der Mindestzahl der teilnehmenden Personen gilt, dass keine Fahrten von Einzelpersonen finanziert werden. Unterstützt werden sollen Schulklassen, bzw. Kindergärten/Kitas. Dies sollte sich in der Zahl der Teilnehmer*innen widerspiegeln.

Eine Höchstgrenze ist nicht vorgesehen. Auch hier gilt, dass es sich um eine Schulklasse, einen Kindergarten oder eine Kita handeln sollte. Dies sollte sich in der Zahl der Teilnehmer*innen widerspiegeln.

Kann eine Schulklasse / Kita oder ein Kindergarten mehrere Anträge in einem Jahr stellen?

Die Zahl der Anträge einer Einrichtung ist auf zwei bzw. fünf Fahrten pro Jahr beschränkt.

Eine Kita/ein Kindergarten zwei Anträge pro Jahr stellen kann.

Für Schulen gilt, dass fünf Anträge pro Schule/pro Jahr möglich sind. Das heißt, dass fünf Schulklassen pro Jahr gefördert werden können.

Wie viel Zeit muss ich einplanen zwischen dem Antrag und der Genehmigung der Fahrtkosten?

Nach Antragstellung ist mit ca. 14 Tagen Bearbeitungsfrist zu rechnen. Das heißt, dass geplante Fahrten nicht früher als einen Monat nach der Antragstellung eingeplant werden sollten, da sonst die Gefahr besteht, dass noch keine Genehmigung vorliegt.

An wen kann ich mich für Fragen wenden?

Bitte wenden Sie sich für Fragen an Frau Svenja Boer.

Telefonnummer:  0251 591-4086

Oder an die allgemeine Email-Adresse: mobilitaetsfonds@lwl.org