Antragstellungen für 2026 sind ab 01. Dezember 2025 ab 15 Uhr über das LWL-Serviceportal möglich. Das Budget für 2025 ist erschöpft.
Achtung: Antragstellung über LWL-Serviceportal!
Ab dem 01. Dezember 2025 ab 15 Uhr werden Anträge für 2026 ausschließlich über das LWL-Serviceportal gestellt. Ein Antrag mit dem bisherigen Formular per E-Mail ist nicht mehr möglich!
Der Link zum LWL-Serviceportal wird hier am 01. Dezember 2025 veröffentlicht.
Teilnehmende Kultureinrichtungen, Gedenkstätten und Erinnerungsorte
Bochum
Kreis Borken
-
LWL-Museum Textilwerk, Bocholt
Kreis Coesfeld
-
Burg Hülshoff, Havixbeck
Dortmund
- LWL-Museum Zeche Zollern, Dortmund
- Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Dortmund
Ennepe-Ruhr-Kreis
- LWL-Museum Henrichshütte, Hattingen
- LWL-Museum Zeche Nachtigall, Witten
Gelsenkirchen
- Dokumentationsstätte „Gelsenkirchen im Nationalsozialismus“, Gelsenkirchen
Kreis Gütersloh
- Dokumentationsstätte Stalag 326 (VI K), Senne bei Schloss Holte-Stukenbrock
Kreis Herford
- Dobergmuseum Bünde - Geologisches Museum Ostwestfalen
- Gedenkstätte Zellentrakt, Herford
Herne
Hochsauerlandkreis
Kreis Lippe
Märkischer Kreis
Kreis Minden-Lübbecke
- LWL-Museum Glashütte Gernheim, Petershagen
- LWL-Preußenmuseum, Minden
- Besucherzentrum im Kaiser-Wilhelm-Denkmal, Porta Westfalica
- Alte Synagoge Petershagen
Münster
- LWL-Museum für Kunst und Kultur, Münster
- LWL-Museum für Naturkunde mit Planetarium, Münster
- Haus Rüschhaus, Münster
- Geschichtsort Villa ten Hompel, Münster
Kreis Paderborn
- LWL-Museum in der Kaiserpfalz, Paderborn
- Stiftung Kloster Dalheim, LWL-Landesmuseum für Klosterkultur, Lichtenau
- Kreismuseum Wewelsburg, Büren-Wewelsburg
Kreis Recklinghausen
- LWL-Museum Schiffshebewerk Henrichenburg, Waltrop
- LWL-Römermuseum, Haltern am See
- Jüdisches Museum Westfalen, Dorsten
Kreis Siegen-Wittgenstein
-
Aktives Museum Südwestfalen, Siegen
Kreis Soest
Kreis Steinfurt
- Kloster Bentlage (Außenstelle des LWL-Museums für Kunst und Kultur), Rheine
- Bildungs- und Forschungszentrum "Heiliges Meer", Recke
- Alte Synagoge Drensteinfurt
Kreis Unna
- Schloss Cappenberg (Außenstelle des LWL-Museums für Kunst und Kultur), Cappenberg
- Alte Synagoge Selm-Bork, Selm
StädteRegion Aachen
- ENERGETICON, Alsdorf
- Museum Zinkhütter Hof, Stolberg
- Rotes Haus, Monschau
Essen
- Ruhr Museum, Essen
Kreis Euskirchen
- LVR-Freilichtmuseum Kommern
- LVR-Industriemuseum Tuchfabrik Müller, Euskirchen
- Römerthermen Zülpich – Museum der Badekultur, Zülpich
- Vogelsang IP, Schleiden
Kreis Kleve
- LVR-Archäologischer Park Xanten / LVR-RömerMuseum – Xanten
- Ehemalige Synagoge - Issum
Kreis Mettmann
Oberbergischer Kreis
Oberhausen
- LVR-Industriemuseum Oberhausen Zinkfabrik Altenberg (zurzeit im Umbau)
- LVR-Industriemuseum Museum Peter-Behrens-Bau, Oberhausen
- LVR-Industriemuseum St. Antony-Hütte, Oberhausen
Rheinisch-Bergischer-Kreis
- LVR-Industriemuseum Papiermühle Alte Dombach, Bergisch Gladbach
Solingen
- LVR-Industriemuseum Gesenkschmiede Hendrichs, Solingen
- Zentrum für verfolgte Künste, Solingen
Kreis Wesel
Das Antragsverfahren auf einen Blick
Förderrichtlinien
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten, die ihren Sitz im Verbandsgebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe haben.
Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten aus dem Verbandsgebiet des Landschaftsverband Rheinland stellen ihre Anträge bitte beim LVR-Mobilitätsfonds.
Welche Kosten werden erstattet?
Förderfähig sind die anfallenden Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Sofern Sie bspw. einen Bus mieten möchten, holen Sie bitte drei Angebote von unterschiedlichen Busunternehmen ein (Preise inkl. MwSt.).
Bitte beachten Sie, dass die Kosten, die für Führungen oder spezielle Angebote anfallen, sowie Eintritte in andere Institutionen nicht übernommen werden.
Bis wann ist eine Antragstellung möglich?
Eine Antragsstellung ist ganzjährig bis zur Erschöpfung des Etats möglich. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor Fahrtantritt gestellt und genehmigt werden muss. Eine nachträgliche Erstattung der Fahrkosten durch den LWL-Mobilitätsfonds ist nicht möglich.
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit dem Museum oder der Einrichtung, für die Sie sich entschieden haben. Im nächsten Schritt ermitteln Sie bitte die Kosten für eine Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Sofern Sie einen Bus für die An- und Abreise mieten möchten, holen Sie bitte drei Angebote von (regionalen oder überregionalen) Busunternehmen ein, bei denen die Preise inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen sind. Dies ist aufgrund vergaberechtlicher Bestimmungen zwingend notwendig! Bitte beachten Sie dabei, dass die in den Angeboten genannte Personenzahl mit der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie Begleitpersonen, die am Ausflug teilnehmen, im Antragsformular übereinstimmt.
Anschließend gehen Sie auf die Seite des LWL-Serviceportals und wählen unter der Rubrik „Kultur“ den LWL-Mobilitätsfonds aus. Um einen Antrag zu stellen, melden Sie sich entweder mit Ihrer bundID an oder fahren als Gast ohne Registrierung fort. Klicken Sie auf „Neuer Antrag“. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder des Antragformulars aus. Eine Zwischenspeicherung Ihrer Antragsdaten ist möglich.
Nach Absendung des Antrags im Serviceportal erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail sowie ein PDF-Dokument mit einer Zusammenfassung Ihrer eingetragenen Daten. Achtung: In diesem Dokument befindet sich auch Ihre Antragsnummer, die Sie bei etwaigen Rückfragen zu Ihrem Antrag benötigen.
Anträge, die per Post, E-Mail oder Fax eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.
OGS-Fahrten: Anträge von Offenen Ganztagsschulen sind von der Schulleitung zu genehmigen und werden im Rahmen der maximal fünf möglichen Anträge pro Einrichtung und Kalenderjahr gestellt.
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 14 Tage. Nach durchgeführter Prüfung der Antragsunterlagen erhalten Sie eine Zu- oder Absage per E-Mail.
Bei einer Zusage erhalten Sie zudem ein Besuchsbescheinigungs- und das Erstattungsformular per E-Mail. Beides benötigen Sie abschließend für die Abrechnung der Kosten.
Durchführung
Bitte lassen Sie sich die Besuchsbescheinigung am Tag des Ausflugs vom Museum bzw. der Einrichtung abstempeln und unterschreiben.
Wir wünschen Ihnen einen anregenden Besuch!
Abrechnung und Belege
Bitte reichen Sie bis spätestens drei Monate nach Ihrem Ausflug folgende Unterlagen und Belege per E-Mail an mobilitaetsfonds@lwl.org ein:
- die ausgefüllte und von der besuchten Einrichtung unterschriebene und gestempelte Besuchsbescheinigung
- die Rechnung des Busunternehmens oder
- die eingescannten Fahrkarten des ÖPNV
- das ausgefüllte Erstattungsformular
Alle Dokumente zum Download
Kontakt
Dr. Friederike Maßling
Referatsleiterin Kulturförderung und Kulturpartnerschaften, Geschäftsführerin LWL-Kulturstiftung
0251 591-3856