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Antragstellungen für 2026 sind ab 01. Dezember 2025 ab 15 Uhr über das LWL-Serviceportal möglich. Das Budget für 2025 ist erschöpft.

LWL-Mobilitätsfonds

Wir bewegen Kinder und Jugendliche

Der LWL möchte Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Kunst und Kultur erleichtern. Schon ein Museumsbesuch mit der Schule, der Kita oder dem Kindergarten kann ein erster wichtiger Berührungspunkt sein und individuelles Interesse wecken.

Daher erstatten wir Bildungseinrichtungen im Verbandsgebiet des LWL die Fahrtkosten für Ausflüge zu LWL-Museen, ausgewählten Erinnerungsorten in Westfalen-Lippe sowie zu LVR-Museen und Partnermuseen.

Hinweis: Bildungseinrichtungen aus dem LVR-Verbandsgebiet stellen ihre Anträge beim LVR-Mobilitätsfonds.

Achtung: Antragstellung über LWL-Serviceportal!

Ab dem 01. Dezember 2025 ab 15 Uhr werden Anträge für 2026 ausschließlich über das LWL-Serviceportal gestellt. Ein Antrag mit dem bisherigen Formular per E-Mail ist nicht mehr möglich!

Der Link zum LWL-Serviceportal wird hier am 01. Dezember 2025 veröffentlicht. 

Teilnehmende Kultureinrichtungen, Gedenkstätten und Erinnerungsorte

Kreis Borken

Kreis Coesfeld

Ennepe-Ruhr-Kreis

Kreis Gütersloh

Kreis Herford

Kreis Recklinghausen

Kreis Siegen-Wittgenstein

Kreis Steinfurt

 

Kreis Unna

 

StädteRegion Aachen

 

Essen

Kreis Mettmann

Rheinisch-Bergischer-Kreis

Das Antragsverfahren auf einen Blick

Förderrichtlinien

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten, die ihren Sitz im Verbandsgebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe haben.

Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten aus dem Verbandsgebiet des Landschaftsverband Rheinland stellen ihre Anträge bitte beim LVR-Mobilitätsfonds.

Welche Kosten werden erstattet?

Förderfähig sind die anfallenden Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Sofern Sie bspw. einen Bus mieten möchten, holen Sie bitte drei Angebote von unterschiedlichen Busunternehmen ein (Preise inkl. MwSt.).

Bitte beachten Sie, dass die Kosten, die für Führungen oder spezielle Angebote anfallen, sowie Eintritte in andere Institutionen nicht übernommen werden.

Bis wann ist eine Antragstellung möglich?

Eine Antragsstellung ist ganzjährig bis zur Erschöpfung des Etats möglich. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor Fahrtantritt gestellt und genehmigt werden muss.  Eine nachträgliche Erstattung der Fahrkosten durch den LWL-Mobilitätsfonds ist nicht möglich.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit dem Museum oder der Einrichtung, für die Sie sich entschieden haben. Im nächsten Schritt ermitteln Sie bitte die Kosten für eine Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Sofern Sie einen Bus für die An- und Abreise mieten möchten, holen Sie bitte drei Angebote von (regionalen oder überregionalen) Busunternehmen ein, bei denen die Preise inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen sind. Dies ist aufgrund vergaberechtlicher Bestimmungen zwingend notwendig! Bitte beachten Sie dabei, dass die in den Angeboten genannte Personenzahl mit der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie Begleitpersonen, die am Ausflug teilnehmen, im Antragsformular übereinstimmt.

Anschließend gehen Sie auf die Seite des LWL-Serviceportals und wählen unter der Rubrik „Kultur“ den LWL-Mobilitätsfonds aus. Um einen Antrag zu stellen, melden Sie sich entweder mit Ihrer bundID an oder fahren als Gast ohne Registrierung fort. Klicken Sie auf „Neuer Antrag“. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder des Antragformulars aus. Eine Zwischenspeicherung Ihrer Antragsdaten ist möglich.

Nach Absendung des Antrags im Serviceportal erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail sowie ein PDF-Dokument mit einer Zusammenfassung Ihrer eingetragenen Daten. Achtung: In diesem Dokument befindet sich auch Ihre Antragsnummer, die Sie bei etwaigen Rückfragen zu Ihrem Antrag benötigen.

Anträge, die per Post, E-Mail oder Fax eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

OGS-Fahrten: Anträge von Offenen Ganztagsschulen sind von der Schulleitung zu genehmigen und werden im Rahmen der maximal fünf möglichen Anträge pro Einrichtung und Kalenderjahr gestellt.

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 14 Tage. Nach durchgeführter Prüfung der Antragsunterlagen erhalten Sie eine Zu- oder Absage per E-Mail.

Bei einer Zusage erhalten Sie zudem ein Besuchsbescheinigungs- und das Erstattungsformular per E-Mail. Beides benötigen Sie abschließend für die Abrechnung der Kosten. 

Durchführung

Bitte lassen Sie sich die Besuchsbescheinigung am Tag des Ausflugs vom Museum bzw. der Einrichtung abstempeln und unterschreiben.

Wir wünschen Ihnen einen anregenden Besuch!

Abrechnung und Belege

Bitte reichen Sie bis spätestens drei Monate nach Ihrem Ausflug folgende Unterlagen und Belege per E-Mail an mobilitaetsfonds@lwl.org ein:

  • die ausgefüllte und von der besuchten Einrichtung unterschriebene und gestempelte Besuchsbescheinigung
  • die Rechnung des Busunternehmens oder
  • die eingescannten Fahrkarten des ÖPNV
  • das ausgefüllte Erstattungsformular

Kontakt

Ann-Christin Wunderlich

LWL-Mobilitätsfonds

Ludger Brügge

LWL-Mobilitätsfonds

Dr. Friederike Maßling

Referatsleiterin Kulturförderung und Kulturpartnerschaften, Geschäftsführerin LWL-Kulturstiftung