Die Allgemeine Kulturförderung im Überblick
LWL-Kulturfonds: Projekte und Publikationen
Der LWL-Kulturfonds unterstützt Projekte (max. Fördersumme 10.000 Euro) und Publikationen (max. Fördersumme 2.500 Euro) in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Heimatpflege, Literatur, Theater, Film und landeskundliche Forschung (vornehmlich Wissenschaft). Antragsberechtigt sind Verbände, eingetragene Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Initiativen, Privatpersonen oder Einrichtungen in Westfalen-Lippe. Eine Antragsfrist gibt es nicht.
Förderung für westfälische Freilichtbühnen
Der LWL fördert investive Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs. Antragsberechtigt sind Freilichtbühnen in Westfalen-Lippe, die nachweislich im Amateurbetrieb mit größtenteils ehrenamtlichen Schauspielerinnen und Schauspielern arbeiten und als eingetragene (gemeinnützige) Vereine regelmäßig am Fortbildungsprogramm des Verbandes Deutscher Freilichtbühnen, Region Nord e.V. (VDF) teilnehmen. Antragsfrist ist der 30.11. eines Jahres.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Förderung westfälischer Freilichtbühnen
Institutionelle Förderung und Gremienarbeit
Im Rahmen der Allgemeinen Kulturförderung unterstützt der LWL ausgewählte kulturelle Einrichtungen auch institutionell und ist in entsprechenden Gremien vertreten. Eine eigenständige Antragsstellung ist nicht möglich.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den institutionell geförderten Kultureinrichtungen und Gremienmitgliedschaften der LWL-Kultur