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BITTE BEACHTEN!!!

Die Förderung von übergreifenden Fahrten zu den LVR-Museen und den Partnermuseen des LVR sind derzeit in Planung, können aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht umgesetzt werden. Wir arbeiten eng mit den Kolleg:innen des LVR zusammen und werden hier auf der Webseite den Start der Antragstellung bekannt geben.

Bei der Antragstellung müssen die drei Busangebote mitgesendet werden! Ohne die Angebote ist der Antrag nicht vollständig und kann nicht bearbeitet werden!

Bitte beachten Sie, dass es einige neue Regelungen zur Erstattung gibt!
Bitte öffnen/downloaden Sie hierzu die neue "Checkliste zur Erstattung" im Reiter "Weitere Informationen zur Antragsstellung" weiter unten auf dieser Seite!

Bitte reichen Sie keine Anträge per Post oder per Fax ein. Wir bearbeiten ausschließlich Anträge, die per E-Mail (mobilitaetsfonds@lwl.org) gesendet werden!

Für Rückfragen und weitere Informationen erreichen Sie uns Mo - Fr von 9 - 12.30 Uhr unter 0251 591-5625.

Der LWL - Mobilitätsfonds fördert auch im Jahr 2024

Wir bewegen Kinder und Jugendliche

Der LWL hat einen Mobilitätsfonds ins Leben gerufen, der es Schulen, Kitas und Kindergärten, die im Verbandsgebiet des LWL ansässig sind, ermöglichen soll, die Erstattung der Fahrtkosten zu einem LWL-Museum oder zu einem Erinnerungsort bzw. einer Gedenkstätte zu beantragen.


Der LWL bringt die Kultur näher

Der LWL möchte, dass Kultur für alle erreichbar ist. Unsere Museen haben vielfältige spannende Angebote zu Themen, die gerade auch für Kinder und Jugendliche im schulischen und außer-schulischen Kontext interessant sind. Oft ist das größte Hindernis bei einem Museumsbesuch die Entfernung. Nicht alle Museen liegen zentral oder sind in einer Stadt gut mit dem ÖPNV erreichbar. Die Erinnerungsorte und Gedenkstätten sind ein wichtiger Teil der schulischen Bildung. Hier eröffnen wir mit dem LWL-Mobilitätsfonds die Möglichkeit, eine Finanzierung zu erhalten.
Kitas, Kindergärten und Schulen können einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten stellen.

Regelung im Rahmen des Mobilitätsfonds

 

  • Beantragt werden können die Fahrtkosten der antragstellenden Schulklasse, Kinder-gartengruppe oder Kita für den Besuch eines der LWL-Museen[1] oder Besucherzentren oder zu einer Gedenkstätte bzw. einem Erinnerungsort [2] .

 

  • Als Fahrtkosten beantragt werden können die Kosten für den ÖPNV (Busticket oder Bahnticket 2. Klasse als Gruppentarif. Es ist jeweils die kostengünstigste Variante der verfügbaren ÖPNV-Verbindungen zu wählen.)

 

  • Falls das LWL - Museum, das Besucherzentrum oder die Gedenkstätte bzw. der Erinnerungsort, welche(r) besucht werden soll, mit dem ÖPNV nur schwer erreichbar ist, können auch Kosten für einen Reisebus beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass  in diesem Fall zwingend drei Angebote von Busunternehmen eingeholt werden müssen.

 

  • Erstattet werden nur die Kosten für einzelne Kindergärten-, Kita- oder Klassenausflüge. Im Falle von Schulklassen werden nur maximal fünf Klassen einer Schule pro Kalenderjahr gefördert. Ganze Schulfahrten werden nicht gefördert. Für Kitas/Kindergärten können bis zu zwei Fahrten pro Jahr gefördert werden.

 

  • Mehrtägige Klassenfahrten sowie Ausflüge/Exkursionen im Rahmen von Nachmittags- oder Ferienbetreuungen werden nicht gefördert.

 

  • Eine Doppelförderung oder die gleichzeitige Beantragung von Fördermitteln aus anderen Förderprogrammen ist nicht möglich.

 

  • Die Beantragung der Fahrtkosten ist nur über das Antragsformular des Mobilitätsfonds möglich, das auf der Internetseite des LWL heruntergeladen werden kann.

 

  • Mit der Antragstellung besteht kein Anspruch auf die Erstattung der Fahrkosten. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und entsprechend der Teilnahmekriterien überprüft. Nur vollständig ausgefüllte Formulare können bearbeitet werden.

 

  • Der Antragsteller erhält eine Bestätigung der Übernahme der Fahrtkosten. Die Fahrtkosten werden ausschließlich in der genehmigten Höhe erstattet. Änderungen bei den Fahrtkosten, die sich nach der Genehmigung ergeben (z.B. Fahrpreiserhöhungen etc.), können nicht berücksichtigt werden und müssen von der Kita, dem Kindergarten oder der Schule selbst übernommen werden.

 

  • Über die genehmigten Fahrtkosten hinaus entstehende Kosten für Eintritte (z.B. auf Burg Hülshoff), Führungen, museumspädagogische Programme, Personalkosten etc. werden nicht erstattet.

 

  • Zur Abrechnung hat der Antragsteller im Original die mit der Antragsgenehmigung übermittelte Besuchsbescheinigung einzureichen, die von dem besuchten LWL-Museum oder Besucherzentrum bzw. an der Gedenkstätte oder dem Erinnerungsort abgezeichnet worden sein muss, sowie den Nachweis der Fahrtkosten (Bus-/Bahntickets oder Kosten des Transportunternehmens).

 

  • Die bestätigten Fahrtkosten werden an das im Antrag angegebene Konto des Transportunternehmens oder der Schule erstattet. Eine Vorauszahlung vor Reiseantritt ist nicht möglich.

 

  • Für nicht bestätigte Anträge oder im Fall der Nichteinreichung der ausgefüllten Besuchsbestätigung sowie fehlenden Nachweisen für die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten.

 

  • Die Antragsbewilligung ist bis zur Erschöpfung des dafür verfügbaren jährlichen Budgets möglich. Anträge, die nach Ausschöpfung des Budgets eingehen, werden nicht in das neue Jahr übernommen.

 

  • Auf der Internetseite des Mobilitätsfonds wird zeitnah über den Annahmeschluss von Anträgen für das jeweilige Kalenderjahr informiert.

 

  • Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält der LWL sich das Recht vor, Antragsteller*innen von der Teilnahme am Mobilitätsfonds auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Antragsteller*innen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Fahrtkostenerstattungen aberkannt und zurückgefordert werden. Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Angaben macht.

 

  • Der LWL haftet nicht für technische Störungen bei Nichterreichbarkeit der Webseite des Mobilitätsfonds. Er haftet ferner nicht für technische Störungen bei der Datenübertragung.

 

  • Der LWL trägt keine Verantwortung für die Durchführung der Fahrten und etwaige Folgekosten (z.B. bei Ausfall der Fahrt, Unfallschäden, Schäden durch höhere Gewalt usw.). Der LWL trägt ebenfalls keine Verantwortung dafür, dass die LWL-Museen bzw. die Gedenkstätten oder Erinnerungsorte an dem gewählten Besuchstag geöffnet haben und eventuelle Führungen oder museumspädagogische Programme angeboten oder durchgeführt werden.

 

  • Der ausschließliche Gerichtsstand ist Münster. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

 


[1] Zu den LWL-Museen im Rahmen des Mobilitätsfonds zählen

  • die LWL-Freilichtmuseen Detmold und Hagen,
  • das LWL-Industriemuseum mit seinen Standorten (Zeche Zollern in Dortmund, Schiffshebewerk Henrichenburg, Henrichshütte in Hattingen, Zeche Nachtigall in Witten, Glashütte Gernheim in Petershagen, TextilWerk in Bocholt, Zeche Hannover in Bochum und das Ziegeleimuseum in Lage),
  • LWL-Museum für Archäologie in Herne,
  • LWL-Römermuseum in Haltern,
  • LWL-Museum in der Kaiserpfalz in Paderborn,
  • LWL-Museum für Kunst und Kultur in Münster mit den Außenstellen Schloss Cappenberg und Kloster Bentlage,
  • LWL-Museum für Naturkunde mit Planetarium in Münster,
  • Bildungs- und Forschungszentrum "Heiliges Meer" in Recke,
  • Stiftung Kloster Dalheim.
  • LWL-Landesmuseum für Klosterkultur,
  • LWL-Preußenmuseum Minden,
  • Burg Hülshoff und Haus Rüschhaus
  • Besucherzentren im Kaiser-Wilhelm-Denkmal und dem Kahlen Asten.

    [2] Zu den Gedenkstätten und Erinnerungsorten im Rahmen des Mobilitätsfonds zählen:
  • Büren-Wewelsburg / Kreismuseum Wewelsburg,
  • Jüdisches Museum in Dorsten,
  • Mahn- und Gedenkstätte Steinwache in Dortmund,
  • Alte Synagoge in Drensteinfurt,
  • Dokumentationsstätte „Gelsenkirchen im Nationalsozialismus“ in Gelsenkirchen,
  • Informations- und Gedenkstätte zum Kriegsgefangenenlager Stalag VI A in Hemer,
  • Gedenkstätte Zellentrakt in Herford,
  • Gedenkstätte Frenkelhaus in Lemgo,
  • Ge-Denk-Zellen Altes Rathaus in Lüdenscheid,
  • Geschichtsort Villa ten Hompel in Münster,
  • Alte Synagoge in Petershagen,
  • Dokumentationsstätte Stalag 326 (VI K) Senne bei Schloss Holte-Stukenbrock,
  • Alte Synagoge in Selm-Bork,
  • Aktives Museum Südwestfalen in Siegen,
  • Gedenkstätte Französische Kapelle in Soest

 

Anleitung zur Antragstellung

  • Die Anträge können Sie auf dieser Seite herunterladen.  
    Achtung: Anträge sind vor Fahrtantritt vom LWL zu genehmigen, eine nachträgliche Erstattung ist nicht möglich!
     
  • Kontaktieren Sie das ausgewählte LWL-Museum oder das Besucherzentrum bzw. den ausgewählten Erinnerungsort oder die Gedenkstätte und suchen Sie einen Termin, an dem das Museum bzw. das Besucherzentrum, der Erinnerungsort oder die Gedenkstätte geöffnet hat. Wenn Sie ein museumspädagogisches Programm, eine Führung etc. buchen möchten (wird nicht vom Mobilitätsfonds erstattet), vereinbaren Sie diesen Termin.
    Der Besuchstermin muss im laufenden Kalenderjahr liegen.
     
  • Beachten Sie bei der Planung Ihres Besuchs, dass die Bearbeitung der Anträge ca. 14 Tage dauert. Die Fahrt sollte also nicht zu unmittelbar nach der Antragstellung stattfinden.
     
  • Ermitteln Sie die Kosten für eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
    Wenn Sie mit einem gemieteten Bus fahren möchten, holen Sie bei drei Busunternehmen Angebote ein (Preise inkl. MwSt.). Es sind sowohl regionale als auch überregionale Busangebote möglich. Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Busangebote mit der Anzahl der Schüler*innen übereinstimmt!  
    Der Preis für den ÖPNV oder die drei Vergleichsangebote (zwingend erforderlich) für den Reisebus müssen beigefügt werden.
     
  • Tragen Sie den vereinbarten Termin in den Online-Fahrtkosten-Antrag ein und geben Sie die Kosten (inkl. MwSt.) für den Transport an. Füllen Sie alle Felder des Antrages aus.
     
  • Unterschreiben Sie das Antrags-Formular, setzen Sie den Stempel Ihrer Einrichtung ein. Danach scannen Sie das Formular ein und senden es mit den drei Busangeboten per E-Mail an mobilitaetsfonds@lwl.org.
    Eine Übermittlung der Anträge auf dem Postwege kann nicht akzeptiert werden.
     
  •  Nach Absenden Ihres Antrages per E-Mail erhalten Sie zeitnah eine Eingangsbestätigung per E-Mail und eine Antragsnummer. Diese Antragsnummer benötigen Sie bei Rückfragen.
     
  •  Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie eine weitere E-Mail mit einer Zusage oder Absage (falls das Budget aufgebraucht ist oder für die Schule schon fünf, bzw. zwei für Kitas/Kindergärten, Fahrtkostenanträge im laufenden Kalenderjahr bewilligt wurden).
     
  • Mit der Zusage erhalten Sie eine Besuchsbescheinigung. Diese Besuchsbescheinigung wird als Nachweis benötigt, dass die Fahrt zu dem im Antrag benannten LWL-Museum, Besucherzentrum bzw. dem Erinnerungsort oder der Gedenkstätte stattgefunden hat. Drucken Sie die Besuchsbescheinigung aus und lassen Sie diese beim Besuch am Ausflugstag vom Museum abstempeln und unterschreiben. Ohne diesen Nachweis kann keine Erstattung der Transportkosten erfolgen.
     
  • Um die Fahrtkosten erstatten zu lassen, senden Sie im letzten Schritt im Anschluss an den Besuch die vollständig ausgefüllte originale Besuchsbescheinigung mit der Originalrechnung des Busunternehmens oder den Originalfahrkarten des ÖPNV sowie das original unterschriebene Erstattungsformular spätestens 3 Monate nach Durchführung der Fahrt nur per Post an:

LWL Stichwort: Mobilitätsfonds-Kultur

Fürstenbergstr. 15

48133 Münster

Kopien dieser Unterlagen können nicht akzeptiert werden, d.h., eine Übermittlung per Email ist nicht möglich.

Hinweis

Aus Gründen der Informationssicherheit werden beim LWL bestimmte, häufig für den Transport für Schadsoftware genutzte, Dateiformate nicht angenommen:

Alle ausführbaren Dateien (z.B. .exe, .com)

Folgende Office-Dateitypen: .doc, .xls, .ppt, .docm, .dotm, .pptm, .potm, .ppsm, .xlsm, .xltm, .xlhttps://www.lwl-kultur.de/de/mobilitatsfonds/#am, .rtf

Wenn Sie dem LWL Informationen als E-Mail-Anhang zukommen lassen wollen, nutzen Sie stattdessen bitte die zugelassenen Dateitypen .docx, .xlsx, .pptx, oder pdf.