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Das Budget für 2024 ist ausgeschöpft. Antragstellungen für 2025 sind ab dem 01. Dezember 2024 möglich.

LWL-Mobilitätsfonds

Wir bewegen Kinder und Jugendliche

Der LWL möchte Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Kunst und Kultur erleichtern. Daher erstatten wir Bildungseinrichtungen im Verbandsgebiet des LWL die Fahrtkosten für Ausflüge zu LWL- Museen, ausgewählten Erinnerungsorten in Westfalen-Lippe sowie zu LVR-Museen und Partnermuseen.

 

Zur Information:

Das Budget für 2024 ist ausgeschöpft. Im Zeitraum vom 01.12.2024 bis 20.12.2024 ist es möglich, Anträge für das Jahr 2025 einzureichen. Bitte beachten Sie, dass wir den Antragseingang bestätigen, aber eine Bewilligung für die Fahrtkostenerstattung aus haushaltsrechtlichen Gründen erst ab dem 02.01.2025 ausstellen können. Ausnahmen sind nicht möglich.

Bitte sehen Sie vom 21.12.2024 bis 01.01.2025 von Antragseinreichungen ab, da unser Büro in dem Zeitraum nicht besetzt ist. E-Mails und Anträge werden nicht bearbeitet.

Ab 02.01.2025 ist eine reguläre Antragsstellung für 2025 möglich.

Teilnehmende Kultureinrichtungen, Gedenkstätten und Erinnerungsorte

Bochum

Kreis Borken

Kreis Coesfeld

Ennepe-Ruhr-Kreis

Kreis Gütersloh

Kreis Herford

Hochsauerlandkreis

Kreis Recklinghausen

Kreis Siegen-Wittgenstein

Kreis Steinfurt

 

Kreis Unna

 

StädteRegion Aachen

 

Essen

Kreis Mettmann

Rheinisch-Bergischer-Kreis

Das Antragsverfahren auf einen Blick

Förderrichtlinien

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten, die ihren Sitz im Verbandsgebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe haben.

Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten aus dem Verbandsgebiet des Landschaftsverband Rheinland stellen ihre Anträge bitte beim LVR-Mobilitätsfonds.

Welche Kosten werden erstattet?

Förderfähig sind die anfallenden Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Sofern Sie bspw. einen Bus mieten möchten, holen Sie bitte drei Angebote von unterschiedlichen Busunternehmen ein (Preise inkl. MwSt.).

Bitte beachten Sie, dass die Kosten, die für Führungen oder spezielle Angebote anfallen, sowie Eintritte in andere Institutionen nicht übernommen werden.

Bis wann ist eine Antragstellung möglich?

Eine Antragsstellung ist ganzjährig bis zur Erschöpfung des Etats möglich. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor Fahrtantritt gestellt und genehmigt werden muss; eine nachträgliche Erstattung der Fahrkosten durch den LWL-Mobilitätsfonds ist nicht möglich.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Vereinbaren Sie zunächst einen konkreten Termin mit dem Museum oder der Einrichtung, für die Sie sich entschieden haben. Im nächsten Schritt ermitteln Sie bitte die Kosten für eine Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Sofern Sie eigens einen Bus mieten möchten, holen Sie bitte Angebote von drei (regionalen oder überregionalen) Busunternehmen ein, bei denen die Preise inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen sind. Bitte beachten Sie dabei, dass die in den Angeboten genannte Personenzahl mit der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie Begleitpersonen, die am Ausflug teilnehmen, im Antragsformular übereinstimmt.

Anschließend füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben es und versehen es mit dem Stempel Ihrer Einrichtung. Bitte scannen Sie das Formular ein und schicken es gemeinsam mit den drei eingeholten Vergleichsangeboten der Busunternehmen (im Format .pdf, .docx, .xlsx oder .pptx) per E-Mail an mobilitaetsfonds@lwl.org.
Anträge, die per Post oder Fax eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

OGS-Fahrten: Anträge von Offenen Ganztagsschulen sind von der Schulleitung zu genehmigen und werden im Rahmen der maximal fünf möglichen Anträge pro Einrichtung und Kalenderjahr gestellt.

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 14 Tage. Nach durchgeführter Prüfung der Antragsunterlagen erhalten Sie eine Zu- oder Absage per E-Mail.

Bei einer Zusage bekommen Sie zudem ein Besuchsbescheinigungs- und das Erstattungsformular zugeschickt. Beides benötigen Sie abschließend für die Abrechnung der Kosten.  

Durchführung

Bitte lassen Sie sich die Besuchsbescheinigung am Tag des Ausflugs vom Museum bzw. der Einrichtung abstempeln und unterschreiben.

Wir wünschen Ihnen einen anregenden Besuch!

Abrechnung und Belege

Bitte reichen Sie bis spätestens drei Monate nach Ihrem Ausflug folgende Unterlagen und Belege per E-Mail an mobilitaetsfonds@lwl.org ein:

  • die ausgefüllte und von der besuchten Einrichtung unterschriebene Besuchsbescheinigung
  • die Originalfahrkarten des ÖPNV (nur per Post an LWL-Mobilitätsfonds, Fürstenbergstraße 15, 48133 Münster) oder
  • die Rechnung des Busunternehmens
  • das ausgefüllte Erstattungsformular

Kontakt

Ann-Christin Wunderlich

LWL-Mobilitätsfonds

Ludger Brügge

LWL-Mobilitätsfonds

Dr. Friederike Maßling

Referatsleiterin Kulturförderung und Kulturpartnerschaften, Geschäftsführerin LWL-Kulturstiftung