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Bestimmungen für die Verleihung des LWL-Crossoverpreises (Preis für interdisziplinäre Künste) des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in der Fassung vom 14. Februar 2022

§1

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) vergibt einen Preis für interdisziplinäre Künste mit dem Namen „LWL-Crossoverpreis“.

Der Preis ist mit 35.000 Euro dotiert.

Der Preis ist ein Auszeichnungspreis für lebende Persönlichkeiten und wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen sind ausgeschlossen.

§2

Der Preis wird alle fünf Jahre im Wechsel mit dem Annette-von-Droste-Hülshoff-Preis (LWL-Literaturpreis), dem Hans-Werner-Henze-Preis (LWL-Musikpreis), dem Konrad-von-Soest-Preis (LWL-Kunstpreis) und dem LWL-Innovationspreis (Nachwuchsförderung im Bereich Literatur, Musik und Kunst) verliehen.

§3

Der Preis wird sowohl an Einzelpersonen als auch an Initiativen oder Vereine für besonders herausragende Leistungen auf dem Gebiet der interdisziplinären Künste, die verschiedene Sparten oder Ausdrucksformen miteinander vereinen, vergeben. Er ist nicht auf ein bestimmtes Genre festgelegt, sondern es sollen künstlerische Grenzgänge ausgezeichnet werden. Dabei sollen mindestens zwei unterschiedliche Techniken ineinanderfließen. Es kann sowohl das Lebenswerk als auch ein einzelnes Werk oder eine Produktion ausgezeichnet werden. Die Preisvergabe ist fest verbunden mit einer Präsentation in Westfalen-Lippe.

§4

Die Entscheidung über die Verleihung des LWL-Crossoverpreises wird von einer vom LWL-Kulturausschuss bestimmten Fachjury getroffen.

§5

Die Jury besteht aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern (mindestens sieben).

Die Fachleute aus verschiedenen künstlerischen Disziplinen werden von der Verwaltung vorgeschlagen und vom LWL-Kulturausschuss als Jurymitglieder beschlossen. Hierbei soll eine möglichst diverse und genderparitätische Besetzung angestrebt werden.

Die im LWL-Kulturausschuss vertretenen Fraktionen entsenden jeweils ein beratendes Mitglied in die Jury.

§6

Der stimmberechtigte Sitz in der Jury ist mit der Aufgabe verbunden, zwei bis drei geeignete Kandidat:innen bzw. Gruppen vorzuschlagen und diese Wahl schriftlich zu begründen.

§7

Die Jurysitzung ist nicht öffentlich. Die Verwaltung beruft die Sitzung ein. Der Vorsitz wird aus den Reihen der stimmberechtigten Jurymitglieder bestimmt. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Eine digitale Zuschaltung einzelner Mitglieder oder eine digitale Sitzung ist möglich.

§8

Es entscheidet die Mehrheit der Ja- über die Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit kann die Abstimmung wiederholt werden. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet der oder die Vorsitzende. Die Entscheidungen der Jury sind unwiderruflich und unanfechtbar.

§9

Der Preis kann nur einmal an dieselbe:n Person:en vergeben werden. Eine gemeinschaftliche Auszeichnung ist möglich. Bei einer Entscheidung der Jury zur Nicht-Vergabe des Preises kann das Preisgeld zur Förderung künstlerischen Schaffens in Westfalen-Lippe eingesetzt werden.

§10

Die feierliche Preisvergabe soll in Westfalen-Lippe durchgeführt werden.

Die Übergabe des Preises kann von dem:der Vorsitzenden der LWL-Landschaftsversammlung und dem:der LWL-Direktor:in vorgenommen werden.

Die Verwaltung ist gemeinsam mit geeigneten Kooperationspartner:innen für die Organisation und Durchführung der Preisverleihung sowie die Präsentation der/des Preisträger:innen im Verbandsgebiet des LWL verantwortlich. Die Kooperationspartner:innen unterstützen die Verwaltung bei der Organisation, Durchführung und Pressearbeit im Rahmen der Preisverleihung sowie einem Begleitprogramm zur Sicherung des Westfalen-Bezugs. Die Einbindung politischer Repräsentanzen ist fester Bestandteil dieser Folgeveranstaltungen mit dem Ziel, den Preis nachhaltig in Westfalen-Lippe zu verwurzeln.