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Bestimmungen für die Verleihung des Annette-von-Droste-Hülshoff-Preises (LWL-Literaturpreis) des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in der Fassung vom 05. Juli 2024

§1

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) vergibt einen Literaturpreis, der nach Annette von Droste-Hülshoff benannt ist und im Untertitel den Namen „LWL-Literaturpreis“ führt.

Der Preis ist mit 35.000 Euro dotiert.

Der Preis ist ein Auszeichnungspreis für lebende Persönlichkeiten und wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen sind ausgeschlossen.

§2

Der Preis wird alle fünf Jahre im Wechsel mit dem Konrad-von-Soest-Preis (LWL-Kunstpreis), dem Hans-Werner-Henze-Preis (LWL-Musikpreis), dem LWL-Innovationspreis (Nachwuchsförderung im Bereich Literatur, Musik und Kunst) und dem LWL-Crossoverpreis (Preis für interdisziplinäre Künste) verliehen.

§3

Der Preis wird an Autor:innen für besonders herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Literatur vergeben. Es kann sowohl das Lebenswerk als auch eine einzelne Veröffentlichung ausgezeichnet werden. Inhaltliche, motivische, thematische, stilistische oder andere Bezüge zur Namensgebern Annette von Droste-Hülshoff sind bedeutsame Vergabekriterien, die hier nicht abschließend genannt, sondern durch die Jury geprüft und in der Begründung konkretisiert werden. Das ausgezeichnete Werk muss entweder im Original oder in wesentlichen Teilen in Übersetzung in deutscher Sprache vorliegen. Die Preisvergabe ist fest verbunden mit einer Präsentation in Westfalen-Lippe.

§4

Die Entscheidung über die Verleihung des Annette-von-Droste-Hülshoff-Preises wird von einer vom LWL-Kulturausschuss bestimmten Fachjury getroffen.

§5

Die Jury besteht aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern (mindestens sieben).

Der Jury gehört in jedem Turnus an:

    1. Der:die Leiter:in der Burg Hülshoff – Center for Literature oder Stellvertreter:in

    2. Der:die Vorsitzende oder stellvertretend ein Mitglied der LWL-Literaturkommission für Westfalen.

Weitere Fachleute aus den Bereichen Lehre, Forschung, literarisches Leben, Literaturkritik u.ä. werden von der Verwaltung vorgeschlagen und vom LWL-Kulturausschuss als Jurymitglieder beschlossen. Hierbei soll eine möglichst diverse und genderparitätische Besetzung angestrebt werden.

§6

Der stimmberechtigte Sitz in der Jury ist mit der Aufgabe verbunden, zwei bis drei geeignete Kandidat:innen vorzuschlagen und diese Wahl schriftlich zu begründen.

§7

Die Jurysitzung ist nicht öffentlich. Die Verwaltung beruft die Sitzung ein. Der Vorsitz wird aus den Reihen der stimmberechtigten Jurymitglieder bestimmt. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Eine digitale Zuschaltung einzelner Mitglieder oder eine digitale Sitzung ist möglich.

§8

Es entscheidet die Mehrheit der Ja- über die Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit kann die Abstimmung wiederholt werden. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet der:die Vorsitzende. Die Entscheidungen der Jury sind unwiderruflich und unanfechtbar.

§9

Der Preis kann nur einmal an dieselbe:n Person:en vergeben werden. Eine gemeinschaftliche Auszeichnung ist möglich. Bei einer Entscheidung der Jury zur Nicht-Vergabe des Preises kann das Preisgeld zur Literaturförderung in Westfalen-Lippe eingesetzt werden.

§10

Die feierliche Preisvergabe soll auf der Burg Hülshoff in Havixbeck durchgeführt werden.

Die Übergabe des Preises kann von dem:der Vorsitzenden der LWL-Landschaftsversammlung und dem:der LWL-Direktor:in vorgenommen werden.

Das Center for Literature stellt für die Preisverleihung geeignete Räumlichkeiten auf der Burg Hülshoff zur Verfügung und bietet eigene Angebote zum Werk des:der Preisträger:in an. Als Kooperationspartner unterstützt das Center for Literature die Verwaltung bei der Organisation, Durchführung und Pressearbeit im Rahmen der Preisverleihung sowie einem Begleitprogramm in der Region zur Sicherung des Westfalen-Bezugs. Die Einbindung politischer Repräsentanzen ist fester Bestandteil dieser Folgeveranstaltungen mit dem Ziel, den Preis nachhaltig in Westfalen-Lippe zu verwurzeln.