Das Antragsverfahren für 2026 wurde am 4.7.2025 politisch beschlossen und startet in diesem Jahr zum 01.08.2025 für Projekte, die im 1. Halbjahr 2026 beginnen.
Bis auf Weiteres kann nur ein Antrag pro Person bzw. Einrichtung berücksichtigt werden.
Das Antragsverfahren für 2026 wurde am 4.7.2025 politisch beschlossen und startet in diesem Jahr zum 01.08.2025 für Projekte, die im 1. Halbjahr 2026 beginnen.
Bis auf Weiteres kann nur ein Antrag pro Person bzw. Einrichtung berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind Verbände, eingetragene Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Initiativen, Privatpersonen oder Einrichtungen der Mitgliedskörperschaften des LWL bzw. der ihnen angeschlossenen Städte und Gemeinden. Darüber hinaus können auch Antragstellerinnen und Antragsteller außerhalb des Raumes Westfalen-Lippe berücksichtigt werden, wenn das beantragte Projekt inhaltlich durch seine Bedeutung für Westfalen-Lippe überzeugt (Westfalenbezug). Von der Antragstellung ausgeschlossen sind in der Regel die Einrichtungen in Trägerschaft des LWL.
Gefördert werden Projekte wie beispielsweise Konzerte, Festivals, Lesungen, Aufführungen, Workshop-Formate oder Wiederaufnahmen aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Heimatpflege, Literatur, Theater, Film und landeskundliche Forschung (vornehmlich Wissenschaft). Maßstab und wichtigste Förderkriterien sind Qualität, der Westfalenbezug bzw. die möglichst überörtliche Relevanz von Projekten für Westfalen-Lippe.
Rein oder vorwiegend kommerziell ausgerichtete Projekte können keine Förderung erhalten. Einzelveranstaltungen werden in der Regel nicht gefördert, es sei denn, sie weisen einen starken Netzwerkcharakter auf.
Die Förderungen sollen die Funktion und Stellung des LWL als regional wirksamen Kulturträger in Westfalen-Lippe unterstreichen. Die Zuwendungen ermöglichen Projekte und Publikationen, die ohne Hilfe des LWL nicht realisiert werden könnten. Die Förderungen dienen der Stärkung der kulturellen Vielfalt und ihrer Qualität in Westfalen-Lippe.
Die maximale Fördersumme für eine Projektförderung beträgt 10.000 Euro; die Untergrenze liegt bei 500 Euro.
Die Förderung erfolgt ausschließlich als Festbetragsfinanzierung. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Finanzierung des Vorhabens bis auf die beim LWL beantragte Förderungssumme gesichert ist und das Vorhaben zeitnah realisiert werden kann. Wenn der LWL unterhalb der beantragten Förderungssumme bleibt, muss der Finanzierungsplan nachgebessert werden. Der Anspruch auf eine Förderung nach der Bewilligung besteht bis zum Ende des laufenden Haushaltsjahres.
Förderfähig sind alle zum Projekt gehörigen Kosten. Dazu zählen beispielsweise angemessene Honorare und Personalkosten sowie Sachkosten wie Reisekosten, Kosten für Material und Räumlichkeiten, sofern diese für die Durchführung des Projekts notwendig sind.
Arbeitsleistungen, die in Form von bürgerschaftlichem Engagement erbracht werden, können bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wie folgt berücksichtigt werden:
Bitte beachten Sie hierzu auch die ab 2024 geltende „Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement des Landes NRW“.
Eingehende Anträge werden von der LWL-Kulturabteilung in chronologischer Reihenfolge bearbeitet:
Die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen haben.
Personen und Einrichtungen, die ein größeres Projekt mit westfalenweitem Bezug planen und eine finanzielle Förderung beantragen möchten, senden bitte folgende Unterlagen, unter Beachtung der o.g. Startzeitpunkte für Antragstellungen, ausschließlich per E-Mail an eine der unten aufgeführten Ansprechpartnerinnen:
Für die Antragstellung können zudem folgende Dokumente informativ sein:
Nach Antragseingang erfolgt eine erste Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Monats.
Der Schriftverkehr erfolgt ausschließlich per E-Mail.
Die LWL-Kulturabteilung entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien und unter Berücksichtigung kulturfachlicher Gesichtspunkte.
Mit der Antragstellung (hier: bestätigter Eingang) beim LWL wird der vorzeitige Maßnahmenbeginn (hier: nur vorbereitende Maßnahmen, Rechnungsstellung allerdings erst ab dem entsprechenden Haushaltsjahr) auf eigenes Risiko zugelassen, ohne dass hierdurch ein Rechtsanspruch auf Förderung entsteht.
Ein vorheriger Mittelabruf kann unter Angabe einer Begründung durch eine formlose schriftliche Mitteilung (vorzugsweise per E-Mail) erfolgen. Die Zuwendung darf nur vorzeitig abgerufen werden, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für Zahlungen im Rahmen des Projektes verwendet wird.
Soweit bewilligte bzw. abgerufene Mittel nicht oder nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht werden, müssen Sie die LWL-Kulturabteilung unverzüglich informieren.
Sollte kein vorheriger Mittelabruf erfolgen, wird der Förderungsbetrag ausgezahlt, sobald Sie den Vordruck für den Verwendungsnachweis zur Projektförderung ausgefüllt bei uns eingereicht und wir diesen geprüft haben.
Die LWL-Kulturabteilung ist unverzüglich zu informieren, wenn
Zuwendungen des LWL für Projekte anderer erfolgen unter der Bedingung, dass der LWL im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt angemessen erwähnt wird. Der Abdruck des LWL-Logos in den zum Projekt zugehörigen Werbematerialien wie Plakaten, Broschüren, Flyern etc. ist daher Auflage der Förderung. Wird das LWL-Logo nicht berücksichtigt, so besteht kein Anspruch auf die entsprechenden Fördermittel.
Das Logo des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, bestehend aus den Buchstaben „LWL“ und dem Claim „Für die Menschen. Für Westfalen-Lippe“, ist bei Präsentations- und Informationsmedien gut sichtbar und ggf. zusammen mit den Logos der Projektpartner aufzuführen. Auf Websites des Projektes ist das LWL-Logo zusammen mit und in gleicher Größe wie die Logos der Projektpartner darzustellen. Das LWL-Logo muss bei Online-Nutzung mit der Website des LWL (www.lwl.org) verlinkt sein.
Die passenden Logo-Bilddateien für Print und Screen-Verwendung stehen unter folgendem Link zum Download bereit: https://www.cd.lwl.org/de/downloads/logo/
Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens zum 30. Juni des Folgejahres einzureichen und besteht aus
Als zahlenmäßiger Nachweis dient diese Vorlage unter Anlage einer Ausgabenübersicht (mit Angabe von Zahlungsempfänger bzw. der Zahlungsempfängerin, Verwendungszweck, Rechnungsdatum und Rechnungsbetrag) zum Projekt. Eine beispielhafte Ausgabenübersicht finden Sie hier.
Im Sachbericht sind die Verwendung der Mittel sowie das erzielte Ergebnis kurz darzustellen. Die Angaben zu dem Zahlungsempfänger bzw. der Zahlungsempfängerin sowie die Angaben zur Erklärung sind unbedingt erforderlich.
Wenn die Prüfung durch eine andere Behörde bereits vorgenommen worden ist, reicht eine entsprechende Bestätigung der Prüfung aus, die Sie in Kopie alternativ zusenden können.
Der LWL behält sich vor, sämtliche Rechnungen und Belege nachträglich anzufordern oder durch Einsichtnahme in Ihre Unterlagen sowie durch örtliche Feststellung, die Verwendung der Mittel zu prüfen.
Antragsberechtigt sind Verbände, eingetragene Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Initiativen, Privatpersonen oder Einrichtungen der Mitgliedskörperschaften des LWL bzw. der ihnen angeschlossenen Städte und Gemeinden sein. Darüber hinaus können auch Antragstellerinnen und Antragsteller außerhalb des Raumes Westfalen-Lippe berücksichtigt werden, wenn die beantragte Publikation inhaltlich durch ihre Bedeutung für Westfalen-Lippe überzeugt (Westfalenbezug). Von der Antragstellung ausgeschlossen sind in der Regel die Einrichtungen in Trägerschaft des LWL.
Gefördert werden Publikationen aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Heimatpflege, Literatur, Theater, Film und landeskundliche Forschung (vornehmlich Wissenschaft). Maßstab und wichtigste Förderkriterien sind Qualität, der Westfalenbezug bzw. die möglichst überörtliche Relevanz von vorwiegend wissenschaftlichen Publikationen für Westfalen-Lippe.
Rein oder vorwiegend kommerziell ausgerichtete Publikationen können keine Förderung erhalten; Neuauflagen, Heftformate und Broschüren sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderungen sollen die Funktion und Stellung des LWL als regional wirksamen Kulturträger in Westfalen-Lippe unterstreichen. Die Zuwendungen ermöglichen Publikationen, die ohne Hilfe des LWL nicht realisiert werden könnten. Die Förderungen dienen der Stärkung der kulturellen Vielfalt und ihrer Qualität in Westfalen-Lippe.
Die maximale Fördersumme liegt für eine Publikationsförderung bei 2.500 Euro. Die Untergrenze für eine Publikationsförderung liegt bei 500 Euro.
Die Förderung erfolgt ausschließlich als Festbetragsfinanzierung. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Finanzierung des Vorhabens bis auf die beim LWL beantragte Förderungssumme gesichert ist und das Vorhaben zeitnah realisiert werden kann. Wenn der LWL unterhalb der beantragten Förderungssumme bleibt, muss der Finanzierungsplan nachgebessert werden. Der Anspruch auf eine Förderung nach der Bewilligung besteht bis zum Ende des laufenden Haushaltsjahres.
Förderfähig sind alle zur Publikation gehörigen Kosten. Dazu zählen Textteil, Abbildungen, Umschlag einschließlich Schutzumschlag, Materialkosten. Sonstige Kosten (Honorar-, Werbe-, Vertriebs- und allgemeine Geschäftskosten wie z.B. Bürokosten, Versicherungen o.ä.) gehören nicht dazu.
Eine Antragstellung ist ganzjährig bis zur Ausschöpfung des Etats möglich. Eine feste Frist gibt es nicht, jedoch wird eine frühzeitige Antragsstellung empfohlen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen haben.
Personen und Einrichtungen, die eine Publikation mit Westfalenbezug planen, senden bitte folgende Unterlagen ausschließlich per E-Mail an eine der unten aufgeführten Ansprechpartnerinnen:
Nach der Prüfung erfolgt die Benachrichtigung, ob und in welcher Höhe die Zuwendung bewilligt werden kann, in der Regel innerhalb eines Monats. In Einzelfällen wird das Manuskript zwecks Begutachtung angefordert.
Der Schriftverkehr erfolgt ausschließlich per E-Mail.
Die LWL-Kulturabteilung entscheidet unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien und kulturfachlicher Gesichtspunkte. Gegebenenfalls wird eine Gutachterin oder ein Gutachter beratend hinzugezogen.
Mit Antragstellung erklären sich Antragstellerinnen und Antragsteller damit einverstanden, nicht vor Zustellung eines positiven Förderbescheids mit den Vorbereitungen zum Druck ihrer Publikation zu beginnen. In begründeten Fällen kann eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns schriftlich beantragt und gewährt werden. Wichtig: Aus einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn leitet sich kein rechtlicher Anspruch auf eine Förderung durch den LWL ab.
Der Förderungsbetrag wird ausgezahlt, sobald
Die LWL-Kulturabteilung ist unverzüglich zu informieren, wenn
Zuwendungen des LWL für Publikationen Anderer erfolgen unter der Bedingung, dass der LWL im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt angemessen erwähnt wird. Der Abdruck des LWL-Logos in der geförderten Publikation sowie auf den dazugehörigen Werbematerialien (Plakat, Flyer o. ä.) ist daher Auflage der Förderung. Wird das LWL-Logo nicht berücksichtigt, so besteht kein Anspruch auf die entsprechenden Fördermittel.
Das Logo des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, bestehend aus den Buchstaben „LWL“ und dem Claim „Für die Menschen. Für Westfalen-Lippe“, ist bei Präsentations- und Informationsmedien gut sichtbar und ggf. zusammen mit den Logos der Projektpartner in gleicher Größe aufzuführen.
Die passenden Logo-Bilddateien für Print und Screen-Verwendung stehen unter folgendem Link zum Download bereit: https://www.cd.lwl.org/de/downloads/logo/
Der Verwendungsnachweis besteht aus
Die Vorlage von Rechnungen oder sonstigen Belegen ist nicht erforderlich. Der LWL behält sich vor, Rechnungen und Belege nachträglich anzufordern oder durch Einsichtnahme in entsprechende Unterlagen oder örtliche Feststellung die Verwendung der Mittel zu prüfen.
Landesmusikrat NRW
NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste
Fonds Darstellende Künste
NRW Gastspielförderung Tanz und Theater
NRW KULTURsekretariat
Landesarbeitsgemeinschaft Tanz NRW
Deutscher Literaturfonds e.V.
MKW NRW
Kunststiftung NRW
Förderung für bildende Kunst
Medienkunstfonds - Fonds zur Förderung neuer kooperativer Prozesse
KULTUR DIGITAL: Fonds Digital – Für den digitalen Wandel in Kulturinstitutionen
Landesarbeitsgemeinschaft Tanz NRW
NRW KULTURsekretariat
Kulturrucksack NRW
Landesprogramm „Kultur und Schule“
Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung
Bündnisse für Bildung – Kultur macht stark!
Förderprogramm „Heimat Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“
Denkmalförderung in Nordrhein-Westfalen
NRW-Stiftung
Restaurierungsförderung – Kulturerhalt
Inklusionscheck NRW
Kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion
Soziokultur NRW
Förderfonds „Kunst & Alter“
Kulturstiftung NRW
Ministerium für Kultur und Wissenschaft
RKP – Regionales Kultur Programm NRW
Werte-Stiftung-Münsterland der Volksbank Münsterland Nord eG
Kulturstiftung der Westfälischen Provinzial
Regionale Kulturpolitik
Medienkunstfonds- Fonds zur Förderung neuer kooperativer Prozesse
Kulturstiftung des Bundes
Kulturförderprogramm Kreatives Europa
Allianz Kulturstiftung
Kulturstiftung des Bundes
Kulturstiftung der Sparkasse Münster
Volksbank-Stiftung
BHF-Bank-Stiftung
Stiftung Kunst & Kultur Münsterland
Referatsleiterin Kulturförderung und Kulturpartnerschaften, Geschäftsführerin LWL-Kulturstiftung
0251 591-3856
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