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Der LWL-Kulturfonds ist wegen starker Nachfrage seit dem 25.03.2024 für das Jahr 2024 geschlossen!

LWL-Kulturfonds: Antragstellung

Hinweise:

  • Anträge können ganzjährig im Rahmen des vorhandenen Budgets gestellt werden
  • Die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen haben
  • Der Schriftverkehr erfolgt ausschließlich per E-Mail

 

Regionale Kulturförderung des (LWL-Kulturfonds) Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) - Förderrichtlinien

1. Wer kann Anträge stellen?

Antragsteller:innen können Verbände, eingetragene Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Initiativen, Privatpersonen oder Einrichtungen der Mitgliedskörperschaften des LWL bzw. der ihnen angeschlossenen Städte und Gemeinden sein. Darüber hinaus können auch  Antragsteller:innen außerhalb des Raumes Westfalen-Lippe berücksichtigt werden, wenn das beantragte Projekt inhaltlich durch seine Bedeutung für Westfalen-Lippe überzeugt (Westfalenbezug). 

Von der Antragstellung ausgeschlossen sind in der Regel die Einrichtungen in Trägerschaft des LWL.

2. Was wird gefördert?

Der LWL hat sich die Aufgabe gestellt, Kulturprojekte und Publikationen in Westfalen-Lippe zu fördern. Förderbereiche sind Bildende Kunst, Musik, Heimatpflege, Literatur, Theater, Film und landeskundliche Forschung (vornehmlich Wissenschaft). Maßstab und wichtigste Förderkriterien sind Qualität, der Westfalenbezug bzw. die möglichst überörtliche Relevanz von Projekten bzw. vorwiegend wissenschaftlichen Publikationen für Westfalen-Lippe.

Rein oder vorwiegend kommerziell ausgerichtete Projekte und Publikationen können keine Förderung erhalten.

3. Warum fördert der LWL?

Die Förderungen sollen die Funktion und Stellung des LWL als regional wirksamen Kulturträger in Westfalen-Lippe unterstreichen. Die Zuwendungen sollen Projekte und Publikationen ermöglichen, die ohne Hilfe des LWL nicht realisiert werden könnten. Die Förderungen sollen der Stärkung der kulturellen Vielfalt und ihrer Qualität in Westfalen-Lippe dienen.

4. Fördervoraussetzungen

Die Förderung erfolgt ausschließlich als Festbetragsfinanzierung. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Finanzierung des Vorhabens bis auf die beim LWL beantragte Förderungssumme gesichert ist und das Vorhaben zeitnah realisiert werden kann.

Wenn der LWL unterhalb der beantragten Förderungssumme bleibt, muss der Finanzierungsplan nachgebessert werden. Der Anspruch auf eine Förderung nach der Bewilligung besteht bis zum Ende des laufenden Haushaltsjahres.

Was ist zu tun?

Personen und Einrichtungen, die ein größeres Projekt mit westfalenweitem Bezug planen und eine finanzielle Förderung beantragen möchten, senden bitte folgende Unterlagen an eine der unten aufgeführten Ansprechpartnerinnen:

  • einen detaillierten Projekt- und Finanzplan sowie
  • das ausgefüllte Formular "Gewährung einer Zuwendung zur Projektförderung"


Hier können Sie die Unterlagen herunterladen:

Was ist zu tun?

Personen und Einrichtungen, die eine Publikation (keine Heftformate sowie Broschüren) mit Westfalenbezug planen, senden bitte folgende Unterlagen an eine der unten aufgeführten Ansprechpartnerinnen:

  • das Inhaltsverzeichnis (gerne als PDF-Datei per E-Mail),
  • das ausgefüllte Formular "Antrag auf Gewährung einer Publikationsförderung" sowie
  • einen Kostenvoranschlag vom Verlag.

Nach der Prüfung (ggf. durch eine:n Gutachter:in) erfolgt die Benachrichtigung, ob und in welcher Höhe die Zuwendung bewilligt werden kann. In Einzelfällen wird das Manuskript zwecks Begutachtung angefordert.

Hier können Sie die Antragsvordrucke herunterladen:

Ansprechpartnerinnen

 

Beratung Allgemeine Kulturförderung

Marina Tillmann (Sachbearbeitung)

Marina.Tillmann@lwl.org

0251 591-4689

 

Referatsleitung

Dr. Friederike Maßling (Kulturförderung, Kulturpartnerschaften, Geschäftsführung LWL-Kulturstiftung)

Friederike.Massling@lwl.org

0251 591-3856