Teilnehmende Kultureinrichtungen, Gedenkstätten und Erinnerungsorte
Bochum
- LWL-Museum Zeche Hannover, Bochum
Kreis Borken
-
LWL-Museum Textilwerk, Bocholt
Kreis Coesfeld
-
Burg Hülshoff, Havixbeck
Dortmund
- LWL-Museum Zeche Zollern, Dortmund
- Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Dortmund
Ennepe-Ruhr-Kreis
- LWL-Museum Henrichshütte, Hattingen
- LWL-Museum Zeche Nachtigall, Witten
Gelsenkirchen
- Dokumentationsstätte „Gelsenkirchen im Nationalsozialismus“, Gelsenkirchen
Kreis Gütersloh
- Dokumentationsstätte Stalag 326 (VI K), Senne bei Schloss Holte-Stukenbrock
Kreis Herford
- Gedenkstätte Zellentrakt, Herford
Herne
- LWL-Museum für Archäologie, Herne
Hochsauerlandkreis
Kreis Lippe
Märkischer Kreis
Kreis Minden-Lübbecke
- LWL-Museum Glashütte Gernheim, Petershagen
- LWL-Preußenmuseum, Minden
- Besucherzentrum im Kaiser-Wilhelm-Denkmal, Porta Westfalica
- Alte Synagoge Petershagen
Münster
- LWL-Museum für Kunst und Kultur, Münster
- LWL-Museum für Naturkunde mit Planetarium, Münster
- Haus Rüschhaus, Münster
- Geschichtsort Villa ten Hompel, Münster
Kreis Paderborn
- LWL-Museum in der Kaiserpfalz, Paderborn
- Stiftung Kloster Dalheim, LWL-Landesmuseum für Klosterkultur, Lichtenau
- Kreismuseum Wewelsburg, Büren-Wewelsburg
Kreis Recklinghausen
- LWL-Museum Schiffshebewerk Henrichenburg, Waltrop
- LWL-Römermuseum, Haltern am See
- Jüdisches Museum Westfalen, Dorsten
Kreis Siegen-Wittgenstein
-
Aktives Museum Südwestfalen, Siegen
Kreis Soest
Kreis Steinfurt
- Kloster Bentlage (Außenstelle des LWL-Museums für Kunst und Kultur), Rheine
- Bildungs- und Forschungszentrum "Heiliges Meer", Recke
- Alte Synagoge Drensteinfurt
Kreis Unna
- Schloss Cappenberg (Außenstelle des LWL-Museums für Kunst und Kultur), Cappenberg
- Alte Synagoge Selm-Bork, Selm
Das Antragsverfahren auf einen Blick
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten, die ihren Sitz im Verbandsgebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe haben.
Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten aus dem Verbandsgebiet des Landschaftsverband Rheinland stellen ihre Anträge bitte beim LVR-Mobilitätsfonds.
Welche Kosten werden erstattet?
Förderfähig sind die anfallenden Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Sofern Sie bspw. einen Bus mieten möchten, holen Sie bitte drei Angebote von unterschiedlichen Busunternehmen ein (Preise inkl. MwSt.).
Bitte beachten Sie, dass die Kosten, die für Führungen oder spezielle Angebote anfallen, sowie Eintritte in andere Institutionen nicht übernommen werden.
Bis wann ist eine Antragstellung möglich?
Eine Antragsstellung ist ganzjährig bis zur Erschöpfung des Etats möglich. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor Fahrtantritt gestellt und genehmigt werden muss; eine nachträgliche Erstattung der Fahrkosten durch den LWL-Mobilitätsfonds ist nicht möglich.
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Vereinbaren Sie zunächst einen konkreten Termin mit dem Museum oder der Einrichtung, für die Sie sich entschieden haben. Im nächsten Schritt ermitteln Sie bitte die Kosten für eine Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Sofern Sie eigens einen Bus mieten möchten, holen Sie bitte Angebote von drei (regionalen oder überregionalen) Busunternehmen ein, bei denen die Preise inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen sind. Bitte beachten Sie dabei, dass die in den Angeboten genannte Personenzahl mit der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie Begleitpersonen, die am Ausflug teilnehmen, im Antragsformular übereinstimmt.
Anschließend füllen Sie das Antragsformular [verlinkt zum Download] aus, unterschreiben es und versehen es mit dem Stempel Ihrer Einrichtung. Bitte scannen Sie das Formular ein und schicken es gemeinsam mit den drei eingeholten Vergleichsangeboten der Busunternehmen (im Format .pdf, .docx, .xlsx oder .pptx) per E-Mail an mobilitaetsfonds@lwl.org.
Anträge, die per Post oder Fax eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 14 Tage. Nach durchgeführter Prüfung der Antragsunterlagen erhalten Sie eine Zu- oder Absage per E-Mail.
Bei einer Zusage bekommen Sie zudem ein Besuchsbescheinigungs- und das Erstattungsformular zugeschickt. Beides benötigen Sie abschließend für die Abrechnung der Kosten.
Durchführung
Bitte lassen Sie sich die Besuchsbescheinigung am Tag des Ausflugs vom Museum bzw. der Einrichtung abstempeln und unterschreiben.
Wir wünschen Ihnen einen anregenden Besuch!
Abrechnung und Belege
Bitte reichen Sie bis spätestens drei Monate nach Ihrem Ausflug folgende Unterlagen und Belege per E-Mail an mobilitaetsfonds@lwl.org ein:
- die ausgefüllte und von der besuchten Einrichtung unterschriebene Besuchsbescheinigung
- die Originalfahrkarten des ÖPNV (nur per Post an LWL-Mobilitätsfonds, Fürstenbergstraße 15, 48133 Münster) ODER die Rechnung des Busunternehmens
- das ausgefüllte Erstattungsformular
Alle Dokumente zum Download
Kontakt
Dr. Friederike Maßling
Referatsleiterin Kulturförderung und Kulturpartnerschaften, Geschäftsführerin LWL-Kulturstiftung
0251 591-3856